Tankzuschlag für Beamte – ab Juli 2013 fahren Staatsdiener günstiger

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tanken-euroFoto: Katja Bone (IStockphoto)Wie am 29.03.2012 vom Bundesverfassungsgericht bekannt gegeben wurde, tritt ab 01.07.2013 eine Tankzuschlagsregelung für Beamte in Kraft. Die gestiegenen Benzinpreise der vergangenen Jahre und die zu erwartenden Preisentwicklungen für die Zukunft bewegten die Verfassungsrichter zum Handeln. Das Ergebnis - der Beamtenreisekostenausgleichserlass (kurz BRAusE) - soll endlich für mehr Gerechtigkeit in der Besoldung der 75.000 Mitarbeiter im mittleren und gehobenen Dienst sorgen.

Passende Alternative zur Pendlerpauschale

Obwohl die Beamten bereits in den Genuss des Familienzuschlags kommen, sollen die Staatsdiener ab Mitte nächsten Jahres eine Ausgleichszahlung für etwaige Benzin-Unkosten erhalten. Diese richtet sich jedoch nur an Beamte, mit unterschiedlichem Wohn- und Dienstort. „Durch den BRAus-Erlass sollen Beamtinnen und Beamte auf dem Lande zukünftig nicht mehr in dem Maße benachteiligt werden, wie es derzeit der Fall ist“, heißt es in der beigefügten Begründung. In der Presse wurden insbesondere in den letzten Tagen die hohen Preise für Benzin und Diesel diskutiert und Forderungen nach Reaktionen aus der Politik laut, welchen hiermit Rechnung getragen wird.

Seit Jahren hält die Diskussion um die sogenannte Pendlerpauschale an, welche nun durch die jüngste Entscheidung zusätzlich an Bedeutung verliert. Der Runderlass aus dem März 2012 sieht zudem vor, dass Zitat:„[...] ein Nachweis über den rechtmäßigen Besitz eines Kraftfahrzeuges durch den Besoldungsempfänger nicht zu erbringen ist.“ Somit kommt der Kostenausgleich auch Bus- und Bahnpendlern unter den Beamten zu Gute, die beispielsweise über keinen eigenen Pkw verfügen. Die regelmäßige Pauschale in Höhe von rund 60 € wird den Beamten mit dem Monatsgehalt ausgezahlt. "Die unbürokratische Verfahrensweise soll zugleich den Aufwand in der Durchsetzung des Erlasses so gering wie möglich halten und keine zusätzlichen personellen Kapazitäten binden", so Klaus-Dieter Fritsche, Staatssekretär des Bundesinnenministeriums (BMI), in einer ersten Stellungnahme. Auch in den anderen Ministerien gibt man sich verständnisvoll bzgl. des Rechtsspruches aus Karlsruhe. In den nächsten Wochen erfolgt eine entsprechende Anpassung der Bundes- und Länderhaushalte für die kommenden Jahre.

Hintergrund und Zustandekommen der BRAusE-Regelung

Etwa 75.000 Beamte (Stand 2010) sind laut statistischem Bundesamt in Deutschland angestellt, wovon gut die Hälfte außerhalb des Dienstortes lebt. Jeder pendelnde Staatsdiener legt für die Wege zur Arbeit pro Monat im Bundesdurchschnitt etwa eine Strecke von 870 km zurück, wodurch sich laut Ansicht der Bundesrichter anhand des Anstiegs der Kraftstoffpreise die monatliche Ausgleichssumme von 60,80 € rechtfertigen lässt. "Wir möchten unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Staatsdienst einen Teil ihrer monatlichen Last von den Schultern nehmen, um ihnen somit weiterhin als sozialer Arbeitgeber eine angenehme Arbeitsatmosphäre zu schaffen", heißt es dazu weiter aus dem Bundesministerium des Innern. Bei drastischeren Preisanstiegen an den Tankstellen ist eine künftige Anpassung der monatlichen Summe vorgesehen. Sie wird je nach ermitteltem Benzin-Kosten-Koeffizienten des vorangegangen Jahres festgelegt. Ob der BRAusE für die Vielfahrer unter den pendelnden Beamten angemessen berechnet ist, muss sich noch zeigen.

Als Vorbild für diese Regelung wurde der sogenannte Ortszuschlag des ehemaligen Bundes-Angestelltentarifvertrages herangezogen, der bis 2006 galt und sich damals nach dem Familienstand berechnete. Da Beamte jedoch bereits den Familienzuschlag erhalten, richtet sich der BRAusE nicht nach dem Familienstand und wird pauschal an jeden Beamten ausgezahlt, der außerhalb des Dienstortes wohnt.

Die Personalplaner des Bundes und der Länder hoffen darüber hinaus, mit dem Modell zusätzliche Anreize für junge Interessenten an einer Beamten-Laufbahn schaffen zu können. Vor einigen Jahren wurden Warnungen laut, dass bis 2020 zahlreiche Mitarbeiter des öffentliches Dienstes in den Ruhestand gehen werden. Viele der Posten können aufgrund des demografischen Wandels nicht ohne Weiteres wiederbesetzt werden. „Würden die künftigen Beamten-Stellen unbesetzt bleiben, hätte dies enorme Auswirkungen auf die bürokratischen Abläufe in Deutschland“, so ein Sprecher.

Offen lässt das Bundesverfassungsgericht derzeit die Bezuschussung der über 4 Millionen Angestellten des öffentlichen Dienstes ohne Beamtenstatus. Man will die Ergebnisse von BRAusE abwarten und den Anspruch allerfrühestens in 3 Jahren prüfen, gaben die Richter bei der Veröffentlichung bekannt. Für sie heißt es also: Abwarten und Tee trinken. Brause gibt es ja noch nicht.

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Update am Abend: So, und wer bis hierhin immer noch nicht stutzig geworden ist: APRIL, APRIL!

... natürlich, werden unsere fleißgen Bürger im öffentlichen Dienst weiterhin alle gleichbehandelt - zumindest was Einkommenszuschüsse für Benzin und Diesel betrifft. Gibt nix zusätzlich ab 2013. Pustekuchen. Tja, so ist es. Wir hoffen, unser kleiner Scherz am 01. April 2012 hat nicht zu große Hoffnungen geweckt oder zu hitzigen Diskussionen am friedlichen Sonntag geführt.

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