Winterreifenpflicht 2010/2011: Neue Winterreifenvorschrift vom Bundesrat verabschiedet

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Der deutsche Bundesrat hat die Änderungen in der Straßenverkehrsordnung (StVO) verabschiedet. Die neuen Vorschriften zur Winterreifenpflicht treten ab kommenden Montag, den 29.11.2010, in Kraft. Wer dann noch mit Sommerreifen unterwegs ist, den Verkehr behindert oder gar an einem Unfall beteiligt ist, muss mit höheren Strafen und sogar Punkteinträgen im Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg rechnen. Nun sind nicht mehr „wetterbedingte Bereifungen“ vorgeschrieben, sondern es wird für mehr Klarheit gesorgt. Auf Glatteis, Schneematsch, Schneeglätte sowie Reif- und Eisglätte darf man nur noch mit M+S (Matsch und Schnee) gekennzeichneten Reifen oder mit Ganzjahresreifen unterwegs sein.

Doch Achtung bei M+S - Winterreifen. Diese Bezeichnung – Matsch + Schnee – ist nicht markenrechtlich geschützt, sodass das Symbol auf jedem Reifen zu finden sein kann. Wer auf Nummer sicher gehen will, der sollte zusätzlich darauf achten, dass er ein Bergsymbol mit einer Schneeflocke auf der Reifenflanke findet. Dies bedeutet, dass der Pneu seine Winterqualitäten in einem offiziellen Test unter Beweis stellen musste; dies auch erfolgreich getan hat.

Wer also noch auf seinen Sommerreifen unterwegs ist, sollte so schnell wie möglich einen Termin bei seiner Werkstatt oder seinem Reifenhändler ausmachen.

Zahlreiche Online-Händler liefern Reifen sehr schnell, zu günstigen Konditionen an Montagepartner in ganz Deutschland, sicher auch in Ihrer Nähe. Sehr gute, preisgünstige Winterreifen gibt es zum Beispiel bei

 

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