Was sich 2013 für Kraftfahrer ändert

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Neues Jahr – neue Gesetze! Zu jedem Jahreswechsel darf der Amtsschimmel für gewöhnlich kräftig wiehern. Von Verordnungsflut und Regelwut der Bürokratie ist selbstverständlich das Verkehrswesen nicht ausgenommen. Kraftfahrer müssen sich daher auf etliche neue Verordnungen und Gesetze einstellen. Ob der Verkehr dadurch reibungsloser fließt oder gar sicherer wird, sei einmal dahingestellt. Garantiert werden aber neue Kosten auf die Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer zukommen.

Alles hat einmal ein Ende: Führerscheine sind nur noch begrenzt gültig

EU-FührerscheinFoto: BundesdruckereiAb dem 19. Januar wird die Gültigkeit neu ausgestellter Führerscheine auf 15 Jahre begrenzt. Kleiner Trost: „Alt-Papiere“ bleiben dennoch bis 2033 gültig. Danach müssen allerdings auch sie neu beantragt werden. Die Bundesregierung folgt damit einer europäischen Richtlinie. Demnach sind neue Führerscheine mit einem generellen Haltbarkeitsdatum von 15 Jahren versehen. Die Gültigkeit bereits ausgestellter Fahrerlaubnisse wird jedoch für 20 Jahre fortgeschrieben. Selbige müssten also erst Anfang 2033 erneuert werden. Bis dahin müssen spätestens dann auch die vielen noch im Einsatz befindlichen grauen und rosafarbenen „Lappen“ ersetzt werden. Dann wäre es leider auch endgültig vorbei mit den Lacherfolgen, die man mit dem Herumreichen seines mit einem jugendlichen Passfoto versehenen Führerscheins aus Anfängertagen mühelos erzielen konnte.

Schade eigentlich. Übrigens: Besagte EU-Richtlinie stammt bereits aus dem Jahr 2006. Sie sieht die Vereinheitlichung von mehr als 110 Führerscheinarten in Europa vor. Damit soll zukünftig sichergestellt werden, dass Führerscheine stets einen möglichst aktuellen Fälschungsschutz (z.B. durch Hologramme) haben.

Zudem soll den Polizeibeamten bei Fahrzeugkontrollen die Identifizierung des Verkehrsteilnehmers erleichtert werden. Nach 30 Jahren und 40 Kilo, die seit erstmaliger Erteilung der Fahrlizenz mittlerweile ins Land bzw. auf die Rippen gegangen sein könnten, fällt den Verkehrspolizisten der Abgleich von uraltem Passfoto und aktuellem Gesicht gewiss nicht immer leicht. Warum dafür jedoch der stets zu aktualisierende Personalausweis nicht ausreichen soll, wissen wohl nur die Eurokraten zu sagen.

Wie auch immer: Von der Neuregelung sind in Deutschland etwa 54 Millionen Führerscheine betroffen. Alt-Lizenzen müssen – wie gesagt – noch nicht sofort umgetauscht werden. Bis zum 18. Januar 2033 muss aber jeder im Besitz des neuen EU-Führerscheins sein. Nach Auskunft des Bundesverkehrsministeriums bleiben „alle erworbenen Besitzstände“ für die jeweiligen Fahrzeugklassen erhalten. Auch seien Gesundheitschecks oder erneute Prüfungen nicht vorgesehen (Ausnahme: Fahrzeuglenker mit Extra-Verantwortung wie etwa Busfahrer).

Freilich fallen durch die neue EU-Lizenz Gebühren an. Der ADAC schätzt die entstehenden Kosten auf ca. 20 Euro. Zu beachten ist ebenfalls, dass bei Verlust des alten Führerscheins ab dem 19. Januar 2013 nur noch EU-Lizenzen als Ersatzdokumente ausgestellt werden, die lediglich eben jene 15 Jahre Gültigkeit haben. Außerdem umfasst das Fahrerlaubnisrecht ab dem 19.01.2013 insgesamt 16 einzelne Klassen. Diese können durch Schlüsselzahlen eingeschränkt oder erweitert werden.

Auf in die Ferne: Busse machen der Bahn Konkurrenz

Ab 2013 werden die Karten im Wettbewerb um die reisende Kundschaft neu gemischt. Denn künftig dürfen auch Busse alle großen deutschen Städte anfahren. Der sogenannte Fernbus wird dann neben dem privaten PKW, der Bahn oder dem Flugzeug eine weitere Reise-Option darstellen. Damit verabschiedet sich die Bundesregierung von einer gesetzlichen Regelung aus dem Jahr 1931. Mit jener Uralt-Verordnung wurde die staatliche Eisenbahn vor der privaten Bus-Konkurrenz geschützt.

Im nächsten Jahr können Busunternehmen nunmehr entsprechende Routen anbieten – insofern sie eine Distanz von 50 Kilometern überschreiten. Der Service bedarf allerdings einer vorherigen Anmeldung und Genehmigung, um Überkapazitäten auf den Strecken vorzubeugen. Der „Internationale Bustouristik Verband“ taxiert das Geschäft auf etwa eine Millionen Fahrgäste pro Jahr. Analog zur Bahn wird es feste Abfahrtspläne und regelmäßige Angebote geben. Jetzt bleibt freilich abzuwarten, ob der Fernbus der Bahn in punkto Pünktlichkeit, Verlässlichkeit, Sicherheit und Preis wirksame Konkurrenz machen kann.

Verkehrsexperten orakeln, dass die meisten Fernbus-Tickets die Bahnpreise um mindestens ein Drittel unterbieten könnten. Beim Komfortangebot versprechen die Fernbus-Unternehmen attraktive Angebote. Keine Gewichtsbeschränkungen für Gepäckstücke könnten den Fluglinien etliche Kunden abjagen. Auch Angebote wie kostenfreies WLAN, Snacks und – natürlich! - eine Bordtoilette sollen den Fernbus für Reisende attraktiv machen.

Zündfunke für Elektrofahrzeuge: 10 Jahre Steuerbefreiung

Besitzer oder Interessenten für Elektro-Automobile werden sich freuen: Ab dem kommenden Jahr gilt für alle Elektrofahrzeuge, die seit dem 18. Mai 2011 zugelassen wurden, eine verlängerte Steuerbefreiung von zehn Jahren (zuvor fünf Jahre). Damit setzt die Bundesregierung erhöhte Anreize für den Kauf eines Elektroautos. Die Regelung soll sowohl für den reinen E-Antrieb als auch für die Brennstoffzelle gelten. Voraussetzung: Das Elektrofahrzeug wurde bzw. wird in dem Zeitraum zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2015 zugelassen.

Ab Januar 2016 (bis 2020) gilt dann wieder die bekannte fünfjährige Steuerbefreiung für Elektromobile. Ob die Zündung des steuerlichen Nachbrenners helfen wird, die ehrgeizigen Ziele der Bundesregierung zu erreichen? Denn gar zu optimistisch hatte sie angenommen, dass bis 2020 eine Million Elektro-Autos in Deutschland zugelassen sein würden.

Das ist sicher: Preissteigerungen in der Kfz-Assekuranz

Ab 2013 werden die Versicherungskonzerne die Tarife spürbar anheben. Zudem gelten dann einheitliche Tarife für Männer und Frauen (Unisex-Tarife). Bis dato kamen Frauen deutlich günstiger weg, da sie laut Statistik weniger Unfälle verursachen als männliche Kraftfahrer. Seit dem 21. Dezember 2012 dürfen Versicherer jedoch keine Preisunterschiede aufgrund des Geschlechts des Versicherten mehr anbieten. Unterm Strich wird es für die allermeisten Versicherten – egal welchen Geschlechts - deutlich teurer. Ivana Höltring vom Marktbeobachtungsportal nafi.de hat ermittelt, dass die Teilkasko-Versicherung im Schnitt um fünf, in der Vollkasko um zehn und in der Haftpflicht um bis zu drei Prozent nach oben klettern.

Zeit ist Geld: Überschreiten der Parkdauer wird teurer

Wer kennt das nicht? Meist ist die Höchstparkdauer in den ausgewiesenen Parkzonen begrenzt und aus diesem Grund schnell überschritten. Ein abgelaufener Parkschein schützt zwar gemeinhin vor dem Abschlepphaken, nicht aber vor einem anfallenden Bußgeld von fünf Euro. Ab dem 1. April 2013 wird dieses Bußgeld nun auf 10 Euro erhöht. Das ist immerhin mal eben eine Erhöhung um satte 100 Prozent! Und dies ist noch lange nicht das Ende der Bußgeldtreiberei. Denn wer länger als eine Stunde überzieht, bekommt ab dem 1. April 2013 ein Bußgeld von 15 Euro (zuvor 10 Euro) aufgebrummt. Wer sein Auto länger als drei Stunden ohne gültiges Parkticket oder Parkscheibe stehen lässt, läuft Gefahr, 30 Euro in die Stadtsäckel der ewig klammen Kämmerer zahlen zu müssen.

Der Punkt geht an Sie: Reform der „Verkehrssünder-Konten“

Februar 2014 soll die Reform des Flensburger Punktesystems eingeführt werden. Das ist zwar noch ein bisschen hin, doch wird in diesem Zusammenhang dann auch die zur Zeit noch bestehende Möglichkeit gestrichen, sein aufgelaufenes Punktekonto mittels freiwilliger Aufbauseminare abzuschmelzen. Nur noch im kommenden Jahr können Verkehrssünder also Punkte abbauen. Gemäß der jetzigen Regelung bedeuten 18 Punkte den Entzug der Fahrerlaubnis. Künftig – nach Neudefinition des Punkteschlüssels - soll der Höchststand bereits bei acht Punkten erreicht sein.

Filter

Die Förderung von Partikelfiltern wird zwar von jetzt 330 Euro auf dann nur noch 260 Euro gekürzt. Dafür aber wird die Förderung durch eine Anpassung der bestehenden Förderrichtlinie des Bundesumweltministeriums bis Ende 2013 fortgeschrieben. Falls der Bundeshaushalt dies erlaubt, können auch nach Ausschöpfung der für das Jahr 2012 veranschlagten Haushaltsmittel in Höhe von 30 Millionen Euro weiterhin Anträge auf Förderung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden. Entsprechende Bewilligungen werden vom BAFA allerdings unter der aufschiebenden Bedingung erteilt, dass im Bundeshaushalt 2013 entsprechende Haushaltsmittel überhaupt verfügbar sind. Die Auszahlung erfolgt dann nach Inkrafttreten des Bundeshaushaltes 2013.

Durchblick: Markttransparenzstelle soll Benzinpreise kontrollieren

2012 hatten Bundestag und Bundesrat die Einrichtung einer sogenannten Markttransparenzstelle zum nächsten Jahr beschlossen. Sie wird beim Bundeskartellamt angesiedelt sein und soll endlich für (preissenkende?) Transparenz an den Zapfsäulen sorgen. Autofahrer könnten sich dann nämlich über eine Online-Plattform, über Mobiltelefon oder das Navigationsystem die jeweils aktuellen Kraftstoffpreise ihrer Region anzeigen lassen und gezielt die günstige Tankstelle anfahren. Auf diese Weise soll mehr Wettbewerb in den Benzinmarkt Einzug halten. Um diesen Informationsservice aufbauen zu können, muss allerdings zunächst eine entspreche IT-Infrastruktur geschaffen werden. Vorerst wurde ein sogenannter Aufbaustab eingerichtet, der die erforderlichen Prozesse untersuchen und planen soll. Na ja, das kann dauern...!

Ab wann Autofahrer tatsächlich von sinkenden Benzinpreisen profitieren werden, könne – so das Bundeskartellamt - aber noch nicht gesagt werden. Und so werden die Autofahrer wohl auch in absehbarer Zukunft mit den üblichen Preiserhöhungsritualen an den Zapfsäulen leben müssen.

Öko, aber logisch: Neue Umweltzonen in den mehr Städten

Ab 2013 werden die Stadtverwaltungen von Wiesbaden, Mainz und Mönchengladbach erstmals Umweltzonen benennen. Außerdem dürfen ab Januar 2013 in vielen Städten auch Fahrzeuge mit gelber Umweltplakette nicht mehr fahren. München und Erfurt haben bereits zum 1. Oktober 2012 komplett auf "grün" umgestellt. Ab 01.01.2013 kommen hinzu: Freiburg, Heidelberg, Heidenheim, Heilbronn, Herrenberg, Ilsfeld, Karlsruhe, Leonberg, Ludwigsburg, Mannheim, Markgröningen, Mühlacker, Pfinztal, Pforzheim, Pleidelsheim-Ingersheim-Freiberg, Reutlingen, Schwäbisch Gmünd, Tübingen, Ulm und Urbach.

In Sachsen-Anhalt betrifft es Halle an der Saale und Magdeburg, und in Bayern Augsburg. Hagen und das Ruhrgebiet stellen ihre Umweltzonen zum 01.01.2013 zunächst von rot auf gelb, und zum 01.07.2014 dann endgültig auf grün um. Wer mit seinem Kraftfahrzeug nicht außen vor bleiben möchte, muss ein besseres Filtersystem nachrüsten - oder sich nach einem umweltfreundlicheren Vehikel umsehen.

E-Bikes: Noch Fahrrad oder schon Mofa?

Für elektrobetriebene Drahtesel hat das EU-Parlament die Grenze zwischen Fahrrad und Kleinkraftrad bei einer Leistung von 250 Watt gezogen. Leistet ein Elektromotor also weniger als 250 Watt und wird der Fahrer lediglich bis maximal 25 km/h beim Strampeln unterstützt, dann gelten die sogenannten Pedelecs als Fahrräder. Sie bleiben somit führerschein- und versicherungsfrei.

Kleine Bagatelle – große Kosten: Österreich plant Anhebung der Bußgelder

Laut ÖAMTC (Österreichischer Automobil-, Motorrad- und. Touring-Club) plant die österreichische Regierung ab kommenden Januar eine drastische Erhöhung der Bußgelder für Bagatelldelikte. Im Zuge dessen soll der Strafrahmen für kleinere Verwaltungsübertretungen von derzeit 36 auf 200 Euro fast versechsfacht werden. Bei schweren Verletzungen der österreichischen Straßenverkehrsordnung im Zuge der sogenannten Anonymverfügung ist sogar eine Erhöhung von 220 auf 500 Euro angedacht.

Frankreich: Reflektierende Kleidung und Alkoholtester werden Pflicht

Ab Januar ist bei unserem westlichen Nachbarn reflektierende Kleidung für Motorradfahrer ebenso Pflicht wie ab März das Mitführen eines gültigen Alkotesters im Fahrzeug. Fahrer und Beifahrer von Motorrädern mit einem Hubraum von über 125 ccm oder Motordreiräder mit einer Leistung von über 15 kW haben eine mit reflektierendem Material versehene Kleidung zu tragen. Dies gilt auch für ausländische Motorradfahrer. Wer ohne eine solche Schutzkleidung erwischt wird, muss eine Geldbuße in Höhe von 68 Euro entrichten. Immerhin: Die in Deutschland erhältlichen Autofahrer-Warnwesten gemäß EN-Standard EN 471 genügen den französischen Ansprüchen.

 

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