Ärger wegen zu hohem Verbrauch beim Neuwagen? Rückgabe ist rechtens!

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tankanzeigeFoto: ACEDie meisten Menschen, die sich mit dem Thema Neuwagenkauf beschäftigen, sehen sich die Daten zum Kraftstoffverbrauch ihrer ausgeguckten Favoriten auf vier Rädern  genau an. Nicht selten wird ein Fahrzeugmodell gerade deswegen angeschafft, weil es weniger Sprit verbraucht als andere. Doch was ist das? Im Alltagsbetrieb stellt sich plötzlich heraus, dass der neue Weggefährte deutlich mehr Kraftstoff verbraucht als der Hersteller angegeben hatte. So ein Ärger! Und nun?

Gemäß einer aktuellen Entscheidung des Oberlandesgericht Hamm braucht sich der Kunde das nicht gefallen zu lassen. Insofern der tatsächliche Kraftstoff-Durst eines Neuwagens 10 Prozent über den vom Hersteller gemachten Angaben laut Verkaufsprospekt liegt, darf der Autobesitzer wegen eines erwiesenen Sachmangels vom Kaufvertrag zurücktreten – sprich: er kann das Auto beim Händler zurückgeben und die Rückzahlung des Kaufpreises verlangen  (AZ: 28 U 94/12, 4 O 250/10).

Das verbraucherfreundliche Urteil erstritt  der Fahrer eines  Renault Scénic Dynamique (2.0 16 V 140 CVT).  Im Verkaufsprospekt war für dieses Fahrzeugmodell der kombinierte Verbrauch mit 7,7 Liter auf 100 km angegeben. Doch der Spritdurst des Renault war höher, wie ein Gutachter von TÜV-Nord bestätigte. Der Sachverständige der Prüforganisation ermittelte einen Durchschnittsverbrauch von 8,5 Liter für 100 Kilometer – was einem Mehrverbrauch von 10,3 Prozent entspricht.  Da der tatsächliche, von einem Gutachter ermittelte, Kraftstoffverbrauch um mehr als zehn Prozent von der Werksangabe abwich, sah das Gericht in Hamm die so genannte  Erheblichkeitsschwelle (das ist die Toleranz, die ein Kunde bei der Abweichung von Werksangaben tolerieren muss) überschritten und erklärten den Rücktritt vom Kaufvertrag für statthaft.

 

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