Ratgeber: Wer kommt für Schlagloch-Schäden am Auto auf?

475
(1 Bewertung, 5.00 von 5)
Ratgeber: Wer kommt für Schlagloch-Schäden am Auto auf?5.00 von 5 basiert auf 1 Bewertungen.

Der Winter geht, die Schlaglöcher kommen. Die Hinterlassenschaft von Frost und Schnee bekommen Autofahrer in Form von Schlaglöchern zu spüren. Viele Straßen gleichen einer Kraterlandschaft, welche den Autofahrer zu einer slalomartigen Fahrweise zwingt, falls er in den Untiefen des Straßenbelags nicht abtauchen will. Und doch lässt sich einem Schlagloch nicht immer ausweichen. Teure Schäden an Reifen, Felgen und Fahrwerk können dann die Folge sein. Wer kommt im Fall des Falles eigentlich für die Reparaturkosten am Auto auf?

  1. schlaglochFoto: Conti/Auto-Reporter.netFalls Sie auf ein Schlagloch sozusagen hereingefallen sind, sollten Sie das Schlagloch, die vorhandene oder auch nicht vorhandene Verkehrsbeschilderung vor Ort, (die auf Straßenschäden hinweist) und den Schaden an ihrem Wagen fotografisch dokumentieren. Das ist deswegen wichtig, weil Sie als Geschädigter der Kommune, die für den befahrbaren Zustand der Straßen verantwortlich ist, nachweisen müssen, dass diese auf Straßenschäden nicht hingewiesen hat.
  2. Wer eine Vollkaskoversicherung besitzt, der braucht sich über die Kostenfrage  für einen Schlaglochschaden nicht den Kopf zu zerbrechen. Der Versicherer reguliert den Schaden – insofern man den Schaden durch eine unangepasste Fahrweise an die jeweiligen  Straßen- und Sichtverhältnisse nicht selbst verschuldet hat.
  3. Wer keine Vollkaskoversicherung besitzt, kann sein Glück auf eine Kostenerstattung auch bei Städten und Gemeinden, denen die Pflege der innerstädtischen Straßen schließlich obliegt, versuchen. In der Regel landet die abschließende Klärung solcher Fälle vor Gericht. Der Geschädigte muss der Kommune nachweisen, dass die Stadt es versäumt hat, auf Fahrbahnschäden hinzuweisen bzw. Schäden in der Fahrbahn entsprechend abzusichern. So hat zum Beispiel das Landgericht Halle  am 28. Juni 2012 entschieden, dass Autofahrern, deren Fahrzeuge beschädigt werden, Schadenersatz zusteht, wenn  auf betroffenen Straßen nicht vor Schlaglöchern gewarnt wird (Az: 4 O 774/11).

In der Mehrheit der Fälle, die vor einem Richter landeten, stand Justitia aber auf Seite der auf Schadensersatz verklagten Gemeinden. Überwiegend sehen die deutschen Gerichte den Autofahrer in der Pflicht, mit erhöhter Aufmerksamkeit und angepasster Geschwindigkeit auf allgemein schlechte Straßenzuständen zu reagieren.

 

Reifensuche

von € bis

garage-fertiggarage-sidebar