Geschwindigkeitsüberschreitung - Geblitzt, was tun?

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Sie waren zu schnell unterwegs, wurden geblitzt und sind sich unsicher, wie es nun weitergeht? Was es mit Anhörungsbogen, Bußgeld und Fahrverbot auf sich hat, was Sie tun und was Sie vermeiden sollten, erfahren Sie hier.

Anhörungsbogen

Egal, ob stationär oder mobil, ob Sie direkt angehalten wurden oder nicht: Sie werden einen Anhörungsbogen im Briefkasten finden. Dieser dient grundsätzlich erst einmal der Ermittlung des Fahrers zum Zeitpunkt der Ordnungswidrigkeit. Deshalb ist dem Bogen oft auch ein Blitzerfoto beigelegt. Sie sind verpflichtet, diesen Bogen innerhalb einer Woche mit Angaben zu Ihrer Person auszufüllen und zurückzuschicken. Sie sind jedoch nicht verpflichtet, Angaben zur Sache zu machen, also sich selbst zu belasten.

Geben Sie die Ordnungswidrigkeit zu, folgt auf den Anhörungsbogen ein Bußgeldbescheid, den Sie bezahlen müssen. Diesen erhalten Sie übrigens auch, wenn Sie den Anhörungsbogen gar nicht zurückschicken. Gegen den Bußgeldbescheid können Sie Widerspruch einlegen, müssen dafür aber eine Begründung angeben, wie z. B. die schlechte Qualität des Fotos und dass es dadurch unmöglich sei, den Fahrer zu identifizieren. Mehr Informationen zum Einspruch gegen den Bußgeldbescheid erhalten Sie im Ratgeber zum Thema Geschwindigkeitsüberschreitung bei eRecht24.

Wenn Sie eintragen, dass Sie zum genannten Zeitpunkt nicht der Fahrer waren, erhalten Sie anschließend einen Zeugenfragebogen. Ist eindeutig, dass der Fahrzeughalter nicht der Fahrer ist (stimmt z. B. das Geschlecht des Fahrers im Foto nicht mit dem des Fahrzeughalters überein) kann es auch passieren, dass Sie direkt einen Zeugenfragebogen erhalten.

Werden Sie vor Ort angehalten und von einem Beamten befragt, kann das bereits als Anhörung gelten. Dabei sollten Sie davon absehen, sich zur Sache zu äußern. Ihr Schweigen darf nicht in irgendeiner Art gedeutet werden. Wenn Sie angeben, dass Sie zu schnell gefahren sind, weil Sie z. B. sonst zu spät zu einem Termin kommen würden, geben Sie zu, dass die Geschwindigkeitsüberschreitung Ihnen bewusst und somit vorsätzlich war. Dadurch könnte sich das Bußgeld erhöhen.

Bußgeld und Fahrverbot

Die Strafe für eine Geschwindigkeitsüberschreitung hängt natürlich in erster Linie von der Geschwindigkeit ab, aber nicht nur davon. Wenn die Überschreitung weniger als 5 km/h beträgt, reagiert der Blitzer meistens gar nicht, es gibt jedoch Ausnahmen bei bestimmten Standorten, wie an Unfallschwerpunkten oder an Schulen und anderen schutzwürdigen Stellen.

Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten, einer Überschreitung von bis zu 20 km/h, wird nur ein Verwarngeld angesetzt. Bei einer Überschreitung von 20 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften wären das 35 €. Ein Bußgeldverfahren wird dann nur eingeleitet, wenn dieser Betrag nicht beglichen wird.
Ab 21 km/h Geschwindigkeitsüberschreitung handelt es sich um ein Bußgeldverfahren und dazu kommt auch noch 1 Punkt in Flensburg.

Zum zusätzlichen Fahrverbot kommt es ab einer Überschreitung von 41 km/h innerorts, 51 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften. Ein Fahrverbot kann allerdings auch schon an 26 km/h Überschreitungen verhängt werden, wenn es nicht die erste größere Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb von 12 Monaten ist.

Unter besonderen Umständen, kann das Fahrverbot erlassen werden, z. B. wenn der Betroffene dadurch den Beruf verlieren würde oder krankheitsbedingt auf regelmäßige Arztbesuche angewiesen ist.

Der Zeitpunkt für die Führerscheinabgabe ist frei wählbar innerhalb von 4 Monaten nach Beschluss, wenn diesem Fahrverbot in den letzten zwei Jahren kein anderes vorausgegangen ist. Dieser Zeitraum lässt sich aufschieben durch einen unbegründeten Widerspruch, den man aber spätestens zur Hauptverhandlung vor Gericht zurück nehmen muss. Dadurch ist das Urteil erst bis zu 6 Monate später rechtskräftig und somit ist die 4-Monats-Frist aufgeschoben.

 

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