Der Herbst ist da: Tipps für eine sichere Fahrt bei Nebel und Glätte

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„The Fog – Nebel des Grauens“ -so lautet der Filmtitel eines Horrorfilm-Klassikers aus dem Jahr 1980.  Der in der Tat sehr gespenstische Nebel gehört zum Herbst - eine Jahreszeit, die für Kraftfahrer ihre besonderen Tücken bereithält.  Wer als Autofahrer auf Nebel, Nässe, Straßenlaub und schlechte Sichtverhältnisse vorbereitet ist, dem kann der klare Blick auf die Gefahr freilich nicht so schnell nicht getrübt werden. Hier die wichtigsten Tipps, damit Sie auch im nebeligen Herbst immer gut ankommen.


1. Straßenlaub und Nässe – das ist eine Mischung, die eine Autofahrt schnell zur Rutschpartie ausarten lassen. Darum ist es besser, im Herbst mit angepasster, eher gedrosselter Geschwindigkeit zu fahren und auf einen entsprechend großen Sicherheitsabstand zum Vordermann zu achten.


2. Gute Sicht ist wichtig. Die Geschwindigkeit muss der Sichtweite angepasst werden. Ist die Sichtweite durch Nebel eingeschränkt, darf nur mit verminderter Geschwindigkeit gefahren werden.   Der Gesetzgeber schreibt vor, dass bei einer Sichtweite von lediglich 50 Meter auch auf Autobahnen nicht schneller als 50 km/h gefahren werden darf.


3. Lassen bei bei Nebel das Fernlicht aus. Da der Nebel das Fernlicht stark reflektiert, behindert es ihre eigene Sicht und blendet zudem den Gegenverkehr.


4. Bei schlechter Sicht (Nebel, Regen, Dunkelheit, Schneefall) ist das Abblendlicht Pflicht. Nebelscheinwerfer und Nebelschlussleuchten dürfen aber nur bei Sichtweiten unter 50 Meter eingeschaltet werden. Und dann – siehe Punkt 3 – gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.


5. Gute, funktionstüchtige Wischerblätter, die nicht schmieren oder nur Schlieren hinterlassen sind im Herbst ebenso geboten wie ein ausreichend befüllter und mit Frostschutz aufgetankter Wisch-Wasch-Behälter.


6. Bei Sichtweiten unter 50 Meter sollte eine Unterbrechung der Fahrt an geeigneter Stelle Parkplatz, Rastplatz) in Erwägung gezogen werden. Achtung: Bei derart widrigen Sichtverhältnissen das Auto auf Rastplätzen nicht unbeleuchtet abstellen!


7. Im Herbst kommt es vermehrt zu Wildwechsel. Auf Rotwild am Straßenrand oder mitten auf der Fahrbahn müssen Kraftfahrer jetzt immer gefasst sein. Tauchen Reh, Fuchs oder Wildschwein vor ihren Augen auf, dann sollten Sie vorsichtig abbremsen, das Fernlicht ausknipsen und die Hupe betätigen. Falls es zu einem Unfall mit Wild kommt, ist es empfohlen, die Polizei zu verständigen. Das Einschalten der Ordnungshüter ist vor allem auch deswegen geboten,  falls das eventuell verletzte Tier nach dem Zusammenprall geflüchtet ist. Denn die Polizei informiert nicht nur  die entsprechende Försterei, sie stellt für die Regulierung des Schadens am Kraftfahrzeug im Rahmen der Teilkasko auch eine sogenannte „Wildbescheinigung“ aus.


Achtung! Bei Unfällen mit kleinere Tieren wie zum Beispiel einem Waschbären oder einem Hasen muss die Versicherung im Rahmen der Teilkasko laut höchstrichterlicher Entscheidung für einen entstandenen Schaden nicht einstehen. Begründung: Weil das Überfahren eines kleineren Tieres nur einen geringen Schaden zur Folge hat, sollte man gefährliche Ausweich- bzw. Bremsmanöver, die zu Unfällen führen können, vermeiden. (OLG Koblenz, Az.: 10 U 1415/05 und BGH IV ZR 321/95).

 

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