Aus 1 mach 2: Wechselkennzeichen richtig nutzen

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Foto: GTÜDas Wechselkennzeichen ist da: Was sich in der Schweiz und in Österreich bewährt hat, ist seit dem 1. Juli 2012 auch in Deutschland zu haben. Die Rede ist vom Wechselkennzeichen. Das Wechselkennzeichen macht es möglich, mit ein und demselben Nummernschild zwei Fahrzeuge der gleichen Fahrzeugklasse (Auto und Motorrad lassen sich z.B. nicht kombinieren) abwechselnd im Straßenverkehr zu benutzen.

Das Schild selbst besteht aus zwei kleinen und einem größeren Teil.  Die beiden kleineren Teile mit der Ziffer 1 und 2 werden fest an den beiden Fahrzeugen, die man abwechselnd nutzen möchte, angebracht. Das größere Hauptnummernschild wird, je nachdem, welches Fahrzeug im Verkehr betrieben wird, mal hier und mal da montiert – eben gewechselt.  Wechselkennzeichen-Besitzern bieten mittlerweile viele Kfz-Versicherer einen Beitragsnachlass und die Einstufung in eine günstigere Schadenfreiheitsklasse an. Das klingt verlockend, oder?
Das tut es, aber es gibt einiges zu beachten:

1. Das Wechselkennzeichen ist nur für diejenigen Fahrzeughalter von Nutzen, welche niemals in Verlegenheit kommen, beide Fahrzeuge gleichzeitig nutzen zu müssen. Hier gilt: Entweder Van oder Cabriolet.


2. Wo parkt man eigentlich das Auto, das gerade nicht in Betrieb genommen ist? Achtung: Das momentan nicht genutzte Fahrzeug darf nicht auf der Straße oder auf öffentlichen Plätzen geparkt werden. Es muss ohne Hauptnummernschild auf privatem Grund oder in einer Garage abgestellt werden. Es liegt übrigens im eigenen Interesse, dieses Gebot zu beachten. Denn nur wenn das passive Auto korrekt abgestellt ist - also nicht im öffentlichen Raum parkt - greift im Schadensfall durch Unwetter oder Diebstahl der Kaskoversicherungsschutz.


3. Welche Strafe droht, wenn das passive Fahrzeug im öffentlichen Raum geparkt wird? Wer das passive Fahrzeug auf öffentlichen Straßen parkt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Derzeit beträgt die Geldstrafe 40 Euro - plus Abschleppkosten, denn das passive Fahrzeug wird zwangsweise entfern. Darüber hinaus ist noch ein Punkt in Flensburg fällig.

 

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