Regeln für Rowdys und Verkehrssünder

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drohung-fahrerinFoto: AmpnetWelche Regelungen gelten zukünftig im Straßenverkehr?

Alljährlich tritt der Deutsche Verkehrsgerichtstag (VGT) in Goslar zusammen, um über das Straßenverkehrsrecht zu debattieren. Zum Abschluss der interdisziplinären  Konferenz spricht der VGT die von Arbeitskreisen erarbeiteten Empfehlungen aus. Da diese Empfehlungen von ausgewiesenen Experten und Juristen ausgesprochen werden, kommt die Politik an diesen kaum vorbei. Zumal dann nicht, wenn die Ratschläge des VGT auch als Kritik an der Verkehrspolitik der Bundesregierung gedeutet werden können. Auf dem diesjährigen Treffen in Goslar hat das Gremium der Politik sogar gehörig die Leviten gelesen. So heftig, dass das Verkehrsministerium unverzüglich reagierte und bei den von Radfahrern begangenen Regelverstößen deutlich höhere Bußgelder ankündigte.

„Reform des Punktsystems“

Es war natürlich zu erwarten, dass der VGT die angedachte Reform der „Verkehrssünder-Kartei“ genau unter die Lupe nehmen würde. Zumal die Bundesregierung mit der Reform auf eine Empfehlung des VGT aus dem Jahre 2009 reagierte. Dass jedoch das abschließende Urteil dermaßen vernichtend ausfiel, muss den Bundesverkehrsminister Ramsauer schon sehr geärgert haben. Denn der Präsident des Deutschen Verkehrsgerichtstages, Kay Nehm, nahm kein Blatt vor den Mund, als er den Gesetzes-Entwurf für die geplante Reform als enttäuschend bezeichnete. Nun ja, die vernichtende Kritik stammt nicht von irgendwem, sondern immerhin von einem ehemaligen Richter am Bundesgerichtshof und Generalbundesanwalt a.D. Dabei richtete sich Nehms Kritik vor allem gegen die fehlende Möglichkeit, Punkte durch die Teilnahme an Seminaren abzubauen und damit einen drohenden Führerscheinverlust abzuwenden. Reifentrends.de hatte bereits über dieses Ansinnen der Bundesregierung berichtet.

Zur Erinnerung: Zukünftig sollen Ordnungswidrigkeiten mit 1 Punkt, bei Regelfahrverbot mit 2 Punkten eingetragen werden, für Straftaten gibt es 2 Punkte bzw. bei Fahrerlaubnisentzug 3 Punkte. Das dreistufige Punktsystem bleibt mit der Ermahnung bei 4 Punkten, einem Fahreignungsseminar bei 6 Punkten sowie der Entziehung der Fahrerlaubnis bei 8 Punkten erhalten. Schwer nachvollziehbar findet Nehm auch, dass eine Verurteilung wegen eines Verkehrsdeliktes zu maximal 90 Tagessätzen Geldstrafe zwar schon nach fünf Jahren aus dem Bundeszentralregister getilgt werde, die Punkte im Flensburger Register aber doppelt so lange stehen bleiben würden. Unverständlich findet der Sprecher des VGT auch die offenkundige Benachteiligung von Berufspendlern und Vielfahrern, da die beabsichtigte Reform einen Führerscheinentzug bereits bei acht Punkten vorsieht.

Auszüge aus den Empfehlungen „Reform des Punktesystems“:

  1. Der Deutsche Verkehrsgerichtstag begrüßt es, dass die Bundesregierung die Impulse des 47. Deutschen Verkehrsgerichtstags 2009 aufgegriffen hat (…).
  2. Allerdings ist der Arbeitskreis nahezu einhellig der Auffassung, dass dem Gesetzesvorschlag der Bundesregierung in der vorliegenden Fassung nicht zugestimmt werden kann (…).
  3. Der Arbeitskreis fordert weiter, die Möglichkeit des Punkteabbaus durch Absolvieren freiwilliger Maßnahmen beizubehalten. (…) Es wird empfohlen, die durch die vorgeschlagene Anhebung der Verwarnungsgeld-Obergrenze entstandenen Unstimmigkeiten mit der Bußgeldkatalog-Verordnung zu überprüfen.
  4. Der Arbeitskreis äußert Bedenken, ob es erforderlich ist, das bisherige 18-Punkte-System zugunsten des vorgesehenen 8-Punkte-Systems aufzugeben.
  5. Der Arbeitskreis hat zudem Zweifel, ob Zuwiderhandlungen in dem von der Bundesregierung geplanten Umfang aus der Bepunktung herausgenommen werden sollten.
  6. Der Arbeitskreis empfiehlt, das jetzt vorgeschlagene neue Fahreignungsseminar zum Thema eines der nächsten Verkehrsgerichtstage zu machen.

„Aggressivität im Straßenverkehr“

Neben seiner harschen Kritik an der Reform des Flensburger Punktekatalogs nahm der VGT auch die seiner Meinung nach viel zu laxe Ahndung des sog. „Verkehrsrowdytums“ seitens der Radfahrer in den Blick. Nachdrücklich fordert Kay Nehm schärfere Polizeikontrollen gegen rücksichtslose Radler und zudem wirksame Maßnahmen gegen Geisterfahrer. In seiner Eröffnungsrede sprach der Verkehrsgerichtstags-Präsident von einer „offensichtlichen behördliche Duldung lebensgefährlicher Verhaltensweisen“ seitens vieler Radfahrer. „Kaum ein Radler fährt mit vorgeschriebener Beleuchtung, kaum ein Radler kümmert sich um Fahrtrichtung oder um Ampeln“. Autofahrer, so Nehm weiter, würden durch diese Verhaltensweisen massiv verunsichert. Laut einer repräsentativen Umfrage des Meinungsforschungsinstitutes YouGov fühlten sich 81 Prozent der Autofahrer bedroht, wenn Radfahrer ohne Licht fahren, rote Ampeln missachten und falsch in Einbahnstraßen einbiegen würden. Hier habe der Staat für die Einhaltung der Verkehrsregeln zu sorgen.

Selbiger reagiert prompt. Zukünftig sollen Fahrradfahrer bei Verkehrsverstößen mit deutlich schärferen Strafen rechnen müssen. Ein Regelverstoß kostet dann 15 statt bisher 10 Euro. Fahren auf dem Fußweg würde zum Beispiel dann mit bis zu 20 Euro geahndet. Wer einen vorhandenen Radweg nicht benutzt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 30 Euro bezahlen. Und Fahren ohne Licht kann 20 Euro kosten.

Auszüge aus den Empfehlungen „Aggressivität im Straßenverkehr“

  1. Aggressive Verhaltensweisen im Straßenverkehr gefährden die Verkehrssicherheit. Aufgrund der komplexen Ursachenstruktur und der unterschiedlichen Erscheinungsformen von Aggressionen im Straßenverkehr sind ein Bündel aufeinander abgestimmter Maßnahmen und ein Zusammenwirken aller für die Verkehrssicherheit verantwortlichen Institutionen erforderlich.
  2. Die durch aggressives Verhalten entstehenden Rechtsgutverletzungen werden von den bestehenden Regelungen grundsätzlich abgedeckt. Es ist jedoch eine Verstärkung der Ressourcen zur Verkehrsüberwachung notwendig, die insbesondere den Kraftfahrzeug- und den Fahrradverkehr betrifft. Verstärkte Verkehrsüberwachung ist zu ergänzen um spezialpräventiv wirksame Sanktionen.
  3. Zur systematischen Feststellung des Umfangs und der Entwicklung von Aggression im Straßenverkehr wird ein regelmäßiges Monitoring empfohlen, von dessen Ergebnissen zielführende Maßnahmen abgeleitet und evaluiert werden.
  4. Es wird eine Vereinheitlichung der Vorgehensweise bei den Verwaltungsbehörden zur Überprüfung der Fahreignung in Folge aggressiver Delikte empfohlen. Hierzu wird angeregt, dass die Polizeibehörden in Abstimmung mit den Fahrerlaubnisbehörden einen empfehlenden Deliktkatalog erarbeiten, der Taten beinhaltet, die typischerweise Zweifel an der Fahreignung begründen.
  5. Zur Entwicklung einer nachhaltigen Verkehrskultur sind kommunikative, edukative und rehabilitative Maßnahmen zur Sensibilisierung von Verkehrsteilnehmern für die Problematik aggressiver Verhaltensweisen im Straßenverkehr unverzichtbar.

Beim Thema Aggression im Straßenverkehr weiß der VGT (nicht nur) die Unfallforscher der deutschen Versicherer (UDV) an seiner Seite. Wissenschaftliche Untersuchungen des UDV kamen diesbezüglich zu dem Ergebnis, dass Aggressionstaten im Straßenverkehr häufig von Menschen mit geringer Selbstkontrolle begangen würden. Sie seien geprägt durch die Überbewertung des kurzfristigen Vorteils, beispielsweise Zeitgewinn, gegenüber möglichen langfristigen Nachteilen, wie etwa Bestrafung. Das Fatale: Nahezu ununterbrochen würden eigene Wünsche und Absichten allein durch die Anwesenheit anderer Fahrzeuge oder Menschen behindert. Hinzu kommen Missverständnisse, da Kommunikation über die jeweiligen Motive und Vorhaben zwischen Autoinsassen nur begrenzt möglich ist. Zur Durchsetzung der eigenen Interessen diene dann eben das eigene Auto bzw. das eigene Motorrad. Und das kann schwerwiegende Folgen haben. Denn Aggressionstaten im Straßenverkehr gehen stets mit groben Regelverletzungen einher. Sie beabsichtigen die Schädigung eines Anderen oder nehmen sie zumindest billigend in Kauf. Als typische Aggressionstaten im Straßenverkehr benennt der UDV Geschwindigkeitsüberschreitungen, riskantes Überholen, Schneiden und Drängeln. Auf solche Delikte entfallen nach einer Datenbankauswertung der Unfallforschung der Versicherer rund ein Drittel aller im Straßenverkehr Getöteten. Im Einzelnen schlägt die UDV daher vor:

„Da aggressive Grundhaltungen schwer zu korrigieren sind, im Straßenverkehr aber nicht hingenommen werden können, müssen solche Menschen erkannt und von der Teilnahme am Straßenverkehr ausgeschlossen werden. Dies gelingt am besten, indem die typischen Aggressionsdelikte mit besonders vielen Punkten im Flensburger Verkehrszentralregister belegt werden.

Erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen müssen zu einem Tatbestand im Strafgesetzbuch werden. Dazu eignet sich die Aufnahme in den Paragraphen 315c StGB, in dem unter anderem bisher schon rücksichtsloses Überholen oder gefährliches Verhalten an Fußgängerüberwegen geregelt ist.
Polizeiliche Überwachung muss verstärkt auf rücksichtsloses und grob verkehrswidriges Verhalten gerichtet werden. Dazu eignen sich besonders zivile und mit Videotechnik ausgerüstete Einsatzfahrzeuge, die vermehrt angeschafft werden sollten.

Fahrerassistenzsysteme könnten Delikte wie Rechtsüberholen, Geschwindigkeitsüberschreitung und zu dichtes Auffahren erkennen und erschweren. Die dazu geeigneten Systeme, intelligenter Tempomat und Spurhalteassistent, wären jetzt schon vorhanden und sollten auf diesen Zweck angepasst werden.“

„Geschwindigkeitsmessungen im Straßenverkehr“

Hm, kann es sein, dass an dem diesjährigen Verkehrsgerichsttag sehr viele Rechtsanwälte teilnahmen haben? Denn auffallend ist, dass sich der VGT in punkto Beweisführung recht deutlich auf die Seite der „Verkehrssünder“ schlägt. Auch werden die Rechte der Kraftfahrer gegenüber den Behörden betont. Gleichwohl sind die Empfehlungen des VGT im Kern richtig. Vor allem dann, wenn sie auf den bedeutenden Aspekt der Einsicht und der Nachvollziehbarkeit abzielen. Wenn Kraftfahrer glauben müssen, dass Geschwindigkeitsmessungen weniger der Verkehrssicherheit als vielmehr der Auffüllung der Stadtkasse dienen – und manche Radarfalle erhärtet diesen Argwohn leider – dann leisten solche Kontrollen eher einer allgemeinen Bürokratie- und Staatsverdrossenheit unnötigen Vorschub. Kontrollen müssen nach Meinung des VGT also an solchen Orten und zu solchen Zeiten stattfinden, an denen sie auch tatsächlich Sinn (Verbesserung der Verkehrssicherheit) machen. Dabei muss die technische Ausführung der Messung unzweifelhaft sein. Nicht korrekte Messmethoden und fehlerhafte Messdaten entziehen der Geschwindigkeitsmessung den verkehrspädagogischen Boden und beschäftigen unnötig die ohnedies überlasteten Gerichte.

Gerade in Verbindung mit der anstehenden Punkte-Reform, kommt der Korrektheit bzw. der Überprüfbarkeit von Geschwindigkeitsmessungen eine große Bedeutung zu. Diesbezüglich gäbe es allerdings manches zu kritisieren: So gewähren viele Verwaltungsbehörden keine vollständige Akteneinsicht – vielfach fehlen in der Ermittlungsakte Eichschein, Geräteakte und Bedienungsanweisung. Ein weiteres Problem in der Beweisführung sind nur lückenhaft geführte Messprotokolle. In Hauptverhandlungen ergibt sich immer wieder, dass Messbeamte nicht umfassend in die Bedienung der Geräte eingewiesen wurden. Und selbst Sachverständige haben das Problem, dass sie durch die Hersteller der Messgeräte keinen Einblick in die Programmierung der Software erhalten, die bei modernen Messgeräten maßgeblich zur Messwertbildung beiträgt und daher die Messung nicht mehr vollständig nachvollziehen können.

Auszüge aus den Empfehlungen „Geschwindigkeitsmessungen im Straßenverkehr“

  1. Anforderungen an die Nachvollziehbarkeit: Die Akzeptanz von Geschwindigkeitsmessungen muss erhöht werden. Deswegen sind Ort, Zeit und Auswahl der Messstellen ausschließlich an der Verkehrssicherheit und dem Umweltschutz (insbesondere Schutz vor Lärm und Luftverschmutzung) auszurichten. Eine Aus- und Fortbildung des Messpersonals ist zwingend erforderlich und muss in der Gebrauchsanweisung vorgeschrieben sein. Sie hat sich an dem jeweils aktuellen technischen Stand der Messanlage zu orientieren und ist nachvollziehbar zu dokumentieren. Der Arbeitskreis fordert die Einführung einheitlicher Messprotokolle als Bestandteil der Zulassungsgenehmigung. Zu diesem Zweck empfiehlt der Arbeitskreis die Bildung eines gemeinsamen Gremiums der damit befassten Personen und Institutionen. Die Gebrauchsanweisungen der Messgeräte sind nur dann zulassungsfähig, wenn sie technisch und sprachlich eindeutig formuliert sind.
  2. Akteneinsichtsrechte: Alle zur Beurteilung der Messung gehörenden Informationen – wie insbesondere die Gebrauchsanweisung und der vollständige Datensatz der jeweiligen Messreihe – müssen dem Verteidiger und dem beauftragten Sachverständigen von der Verwaltungsbehörde ohne zusätzliche Kosten zur Verfügung gestellt werden. Dazu hat die Physikalisch Technische Bundesanstalt (PTB) den Herstellern in der Bauartzulassung die entsprechende Offenlegung sämtlicher technisch greifbarer Daten zur Überprüfung der konkreten Messung aufzuerlegen.
  3. Standardisierte Messverfahren: Änderungen der Gerätesoftware sind nach §26 Eichordnung zu behandeln. In noch nicht bestandskräftig erledigten Fällen von Messungen mit der alten Softwareversion kann ein konkreter Anhaltspunkt vorliegen, der eine Überprüfung der Messung notwendig macht. Standardisierte Messverfahren im Sinne der Rechtsprechung erfordern eine Foto- oder Videodokumentation.

Ist die Fahrausbildung noch zeitgemäß?

Junge Fahrer sind wegen ihrer geringen Fahrpraxis und der mangelnden Fähigkeit, die eigene Fahrkompetenz richtig einschätzen zu können, einem mehrfach erhöhten Unfallrisiko im Vergleich zu langjährigen Fahrzeugführern ausgesetzt und zählen zu den meist gefährdeten Personengruppen im Straßenverkehr. Schon in der Vergangenheit wurden Maßnahmen, wie das absolute Alkoholverbot für Fahranfänger und das „Begleitete Fahren mit 17“ eingeführt. Trotzdem ist weiter an der Fahranfängersicherheit zu arbeiten, unterschiedliche Konzepte und neue Maßnahmen sind denkbar.

Auszüge aus den Empfehlungen „Ist die Fahrausbildung noch zeitgemäß?“

  1. Verkehrskompetenz beginnt nicht erst in der Fahrschule: Die Möglichkeiten einer optimalen Verkehrserziehung und Verkehrssicherheitsarbeit sind besser zu nutzen. Aus- und Fortbildung der Ausbilder (Schule, Polizei, Verkehrssicherheitsverbände etc.) sind zu stärken und Kommunikationsmittel (Internet, E-Kommunikation, öffentliche Medien etc.) sind für die Sicherheitsbotschaften verstärkt einzusetzen.
  2. Effizienzsteigerung der Fahrschulausbildung und sicherer Start in das selbständige Fahren:
    Eine inhaltliche und methodische Weiterentwicklung der Unterrichtskonzepte in den Fahrschulen ist geboten. Wissenschaftlich begründete Standards für die Fahrschulausbildung sind einzuführen (Referenzcurriculum). Dies erfordert auch eine verbesserte Aus- und Weiterbildung der Fahrlehrer sowie eine Qualitätssicherung des Fahrschulunterrichts. Lernstandserfassung und –Kontrolle in der Ausbildung der Fahrschüler sind fortzuentwickeln und einzuführen.
  3. Optimierung des begleiteten Fahrens BF 17 ist als eine nachweisbar erfolgreiche Maßnahme auszubauen. Dabei muss auch die Erweiterung des Alterskreises und hier insbesondere die Möglichkeit der Absenkung des Eingangsalters zur Verlängerung des Lernzeitraums geprüft werden (BF 16).
  4. Neue Wege in der Hochrisikophase: Zur Absenkung der Unfallbelastung der Fahranfänger sind neue Maßnahmen erforderlich. Es ist eine Projektgruppe einzurichten, die dazu geeignete Vorschläge entwickelt. Dabei sind die Einführung einer Monitoring-Phase (standardisierte Rückmeldung zur Verbesserung der Selbsteinschätzung), der Einsatz von elektronischen Begleitern und von Schutzvorkehrungen zu berücksichtigen.
  5. Führerscheinkosten: Der Führerschein muss bezahlbar bleiben, aber Qualität hat ihren Preis. Es wird davon ausgegangen, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen nicht zu einer wesentlichen Verteuerung des Führerscheins führen werden. Zur Finanzierung einer kontinuierlichen Weiterentwicklung der Fahrausbildung ist 1 Euro nach dem Vorbild der Optimierung der Fahrerlaubnisprüfung abzuführen.
 

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