Verkehrssünder? Tipps zum Punkteabbau bevor die Reform kommt

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polizeikontrolleFoto: Polizei NRWDer TÜV - dein Freund und Helfer? Es gibt ja nicht wenige Automobilisten und Biker, die in den Sachverständigen von TÜV Rheinland, TÜV Nord oder TÜV Süd den erklärten Feind des Kraftfahrers sehen. Stichwort "Hauptuntersuchung". Doch die Prüfprofis können auch Freund und Helfer in der Not sein.  Zum Beispiel wenn es darum geht, noch bevor die geplante Reform der Verkehrsünderdatei in Flensburg in Kraft tritt, ein persönliches Punktekonto - insofern man denn eines hat - abzubauen.

Mit Blick auf die Neuregelungen des Flensburger Zentralregisters rät TÜV Süd  allen Kraftfahrern, rechtzeitig noch ein paar Punkte in entsprechenden Kursen, die der Prüfdienstleister anbietet, abzubauen.
Ein guter Tipp zur rechten Zeit für all diejenigen, welche zu viele Punkte drücken. Denn zum einen soll sich im Zuge der Reform die Tilgung von einzelnen Verkehrssünden um mehr als den doppelten Zweitraum verlängern. Zum anderen soll es auch nicht mehr länger möglich sein, durch eine freiwillige Teilnahme an entsprechenden Verkehrserziehungskursen das Punktekonto zu reduzieren. Die Zeit drängt also – umso mehr, wenn der Punktestand hoch ist.
Wer will, kann sein Punktekonto in Flensburg noch vor der Reform um bis zu vier Punkte entlasten.
Kraftfahrer müssen hierfür ein so genanntes "Besonderes Aufbauseminar" besuchen. Ist in deren Sündenregister eine Alkohol- oder Drogenfahrt aktenkundig, können Sie bei einem aktuellen Kontostand von bis zu acht Punkten sage und schreibe vier Punkte gutmachen. Wer des Öfteren oder schwerer gesündigt hat und zwischen neun und 13 Punkten auf seinem  Konto weiß, der vermag durch die Teilnahme an dem genannten Kurs  immerhin noch zwei Punkte abzubauen und sich so etwas mehr Luft nach oben zu verschaffen. Noch mehr Punkte? Auch dafür gibt es eine Lösung: Kraftfahrer, die mit 14 bis 17 Punkten belastet sind, haben noch die Möglichkeit im Zuge einer  "verkehrspsychologischen Beratung" (umgangssprachlich auch "Idiotentest" genannt"), immerhin zwei Punkte in Abzug zu bringen - wobei es in diesem Falle einerlei ist, durch welche Verkehrsvergehen die Punkte angesammelt worden sind.

 

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